Ein Einspruch kann bei verschiedenen so genannten Verwaltungsakten eingelegt werden. Wichtig ist dabei, die Frist zu wahren und die richtige Formulierung zu finden. Ein Rechtsanwalt kann da sehr hilfreich sein. Doch sollte man immer darauf achten, dass die Anwaltskosten den Streitwert nicht übersteigen. Ansonsten findet man auch selber die richtigen Worte, ein Anwalt verleiht dem nur noch mehr Gewicht.
Man kann bei vielen Gelegenheiten Einsprüche einlegen. So zum Beispiel gegen ein Versäumnisurteil, einen Vollstreckungsbescheid oder gegen einen Bußgeldbescheid. Aber auch gegen einen Strafbefehl, einen Steuerbescheid oder ein Patent. Bei den meisten Fällen beträgt die Einspruchsfrist in der Regel ein Monat, bei einer Patentsache sogar drei Monate in Deutschland. Wichtig ist, dass man diese Frist nicht verstreichen lässt, ohne sich zu wehren, wenn man ungerecht behandelt wird. Es zählt zur Wahrung der Einspruchsfrist der Eingang bei der zuständigen Behörde. Bei einer unrichtigen oder nicht erfolgten Belehrung kann sich die Frist auf bis zu einem Jahr verlängern. Auch das sollte beachtet werden.
Man muss ein offizielles Schreiben verfassen. Bei Strafangelegenheiten sollte man dazu auf einen Rechtshelfer zurückgreifen, der einem bei der Formulierung hilft. Einige Gerichte akzeptieren keine Einsprüche, die nicht von einem Rechtshelfer verfasst worden sind. Diese Leistung wird von den jeweiligen Gerichten kostenlos angeboten. Auch kann man sich an diese Stellen wenden, wenn man einen Rechtsbeistand benötigt, sich diesen aber nicht leisten kann. Dann bekommt man eine Art Gutschein, mit dem man zu einem Rechtsanwalt gehen kann, um sich beraten zu lassen. Dafür muss man dann beim Anwalt nur 10,00 Euro für die Beratung zahlen. Außerdem erhält man Adressen von Pflichtverteidigern, wenn die Strafsache vor Gericht gehen soll.
Des Weiteren ist noch darauf zu achten, dass man, wenn möglich, die Gesetzestexte zitieren kann, die für den eigenen Fall relevant sind. In dem Einspruch sollte man offizielle Formulierungen benutzen und nicht auf eine Umgangssprache zurückgreifen. Es gab schon Fälle, in denen Einsprüche nicht anerkannt wurden, weil sie nicht richtig formuliert waren.